Informationen
Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
wenn Sie eine elektronische Patientenakte (ePA) nutzen, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Informationen aus Ihrer aktuellen Behandlung in diese Akte zu übertragen.
Dazu gehören vor allem Befundberichte zur laufenden Behandlung, mit denen wir Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt oder weitere beteiligte (Zahn-)Ärztinnen und Ärzte über relevante Ergebnisse informieren. Auch Laborbefunde, die über unsere Praxis für Sie beauftragt wurden, müssen wir standardmäßig in Ihrer ePA hinterlegen. Außerdem können wir Dokumente aus früheren Behandlungen einstellen – vorausgesetzt, diese Daten wurden in unserer Praxis erhoben, elektronisch verarbeitet und sind nach unserer zahnärztlichen Einschätzung für Ihre aktuelle Versorgung wichtig.
Weitere Informationen aus Ihrer Versorgung, z. B. Einträge in Ihr Zahnbonusheft, übertragen wir auf Wunsch ebenfalls in Ihre ePA, sofern wir diese Daten erhoben haben und sie uns elektronisch vorliegen.
Natürlich können Sie der Übertragung einzelner Daten in Ihre ePA auch widersprechen. Wenn Sie nicht möchten, dass bestimmte Informationen eingestellt werden, sprechen Sie uns bitte an. Falls Sie die Einrichtung einer ePA grundsätzlich ablehnen möchten, wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse.
Ihr Praxisteam DentoMed

